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Quellensteuer Ratgeber

Quellensteuer im Kanton St. Gallen

By FIN-Admin Allgemein

Quellensteuer – Alles Wichtige im Überblick

Kanton St. Gallen

Die Quellensteuer ist eine spezielle Form der Einkommensbesteuerung in der Schweiz, die direkt vom Arbeitgeber oder anderen Institutionen vom Bruttolohn und anderen Einkünften abgezogen und an das Kantonale Steueramt überwiesen wird. Sie betrifft primär Grenzgänger und ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C.

Neuerungen seit 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten revidierte Bestimmungen zur Quellenbesteuerung. Diese zielen darauf ab, Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen zu beseitigen. Zudem strebt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) eine Vereinheitlichung der Quellensteuerberechnung in allen Kantonen an.

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Grundlagen der Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die direkt an der Quelle, also beim Arbeitgeber, abgezogen wird. Dies betrifft in der Regel ausländische Arbeitnehmende, die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Im Kanton St. Gallen, wie auch in anderen Kantonen der Schweiz, ist die Quellensteuer eine gängige Praxis.

Wer muss Quellensteuer zahlen?

Die Pflicht zur Zahlung der Quellensteuer betrifft hauptsächlich Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber dort nicht dauerhaft ansässig sind. Dies umfasst:

  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
  • Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Quellensteuer: Eine Besonderheit für bestimmte Arbeitskräfte

Die Quellensteuer betrifft Grenzgänger und ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Sie wird direkt vom Arbeitgeber oder anderen Institutionen einbehalten und an das Kantonale Steueramt abgeführt.

Mehr zu Quellensteuer in Kanton St. Gallen finden Sie hier: Quellensteuer

Berechnung der Quellensteuer

Die Berechnung der Quellensteuer im Kanton St. Gallen hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Einkommenshöhe: Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem Einkommen.
  2. Zivilstand und Familienverhältnisse: Verheiratete Personen oder solche mit Kindern können von niedrigeren Steuersätzen profitieren.
  3. Quellensteuertarif: Im Kanton St. Gallen gibt es unterschiedliche Tarife, die auf den individuellen Situationen der Steuerpflichtigen basieren.

Besonderheiten im Kanton St. Gallen

Jeder Kanton in der Schweiz kann eigene Bestimmungen bezüglich der Quellensteuer haben. Im Kanton St. Gallen gibt es einige Besonderheiten:

  • Tarifstruktur: Der Kanton hat spezifische Tarifstrukturen, die auf den persönlichen Umständen der Steuerpflichtigen basieren.
  • Möglichkeit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung: In bestimmten Fällen können Personen, die Quellensteuer zahlen, eine ordentliche Veranlagung beantragen, um potenziell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Grenzgänger im Fokus

Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland und Arbeitsort im Kanton St. Gallen wird die Quellensteuer für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit angewendet. Solche aus dem Fürstentum Liechtenstein werden nur dann quelle-besteuert, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Ausländische Arbeitnehmende im Kanton St. Gallen

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton St. Gallen wohnhaft sind, unterliegen ebenfalls der Quellensteuer.

Anmeldeprozess

Arbeitgeber, als Schuldner der steuerbaren Leistung, reichen das Anmeldeformular beim Kantonalen Steueramt St. Gallen ein. Nach der Tarifeinstufung erhalten sie eine schriftliche Bestätigung. Für Grenzgänger und Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in einem anderen Kanton sind zusätzliche Dokumente erforderlich.

Wechsel zwischen Quellensteuerabzug und ordentlicher Veranlagung

Personen, die eine Niederlassungsbewilligung erhalten oder eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung heiraten, unterliegen ab dem folgenden Monat der ordentlichen Steuerpflicht. Bei Trennung oder Scheidung von einem solchen Ehepartner unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung wieder dem Steuerabzug an der Quelle.

Fazit

Die Quellensteuer ist eine wichtige Komponente des Schweizer Steuersystems, insbesondere für im Kanton St. Gallen arbeitende Ausländer. Es ist wichtig, dass betroffene Personen sich über ihre Pflichten und Möglichkeiten im Rahmen der Quellensteuer informieren, um sicherzustellen, dass sie korrekt besteuert werden und alle ihnen zustehenden Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Für detailliertere Informationen ist es ratsam, die Website der kantonalen Steuerverwaltung St. Gallen zu besuchen oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz steuerrechtlich ansässig sind, unterliegen der Quellensteuer für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Ausnahmen gelten für Einkommen unter dem vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Artikel 37a DBG. Ehegatten in ungetrennter Ehe mit einem Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung unterliegen nicht der Quellensteuer.

In welchem Kanton muss eine quellensteuerpflichtige Person abgerechnet werden?

Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet, die Quellensteuern direkt mit dem anspruchsberechtigten Kanton abzurechnen. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton des Arbeitnehmers oder, bei im Ausland ansässigen Arbeitnehmern, nach dem Sitz des Arbeitgebers.

Wann wird eine Person aus der Quellensteuer entlassen?

Eine Entlassung aus der Quellensteuerpflicht erfolgt bei Erhalt einer Niederlassungsbewilligung, bei Heirat mit einem Schweizer Bürger oder Inhaber einer Niederlassungsbewilligung, oder bei dauerndem Wegfall der Arbeitnehmereigenschaft, wie z.B. durch Pensionierung oder Invalidität. Die Besteuerung erfolgt dann im ordentlichen Verfahren.

Wer ist der Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) und was sind seine Pflichten?

Der Schuldner der steuerbaren Leistung umfasst natürliche oder juristische Personen, die Lohnzahlungen, Ersatzeinkünfte oder andere steuerbare Leistungen erbringen. Zu seinen Pflichten gehören das Prüfen der Quellensteuerpflicht, das Melden von Änderungen und das Einreichen der Quellensteuerabrechnungen.

Welche Meldepflichten bestehen bei der Quellensteuer?

Arbeitgeber müssen die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Personen melden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber relevante Änderungen zu melden, die für die Erhebung der Quellensteuer wichtig sind.

Wie kann ich zusätzliche Abzüge bei der Quellensteuer geltend machen?

Ab dem Steuerjahr 2021 können keine Anträge zur Korrektur der Quellensteuer wegen zusätzlicher Abzüge eingereicht werden. Die Möglichkeit besteht jedoch, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen, um solche Abzüge geltend zu machen.

Ich habe Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, für die ich aber Unterhalt zahle. Werden diese im Tarif berücksichtigt?

Für Kinder, die nicht im gleichen Haushalt wohnen und für die kein Unterhalt bezahlt wird, ist kein Kinderabzug möglich. Unterhaltszahlungen können über eine nachträglich ordentliche Veranlagung geltend gemacht werden. In Härtefällen kann die zuständige Steuerbehörde Kinderabzüge im Tarif gewähren.

Ich wohne neu im Kanton St.Gallen und war vorher Grenzgänger. Bin ich immer noch quellensteuerpflichtig?

Ohne Niederlassungsbewilligung bleiben Sie weiterhin quellensteuerpflichtig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung zu stellen.